Anmeldung

  • Die Anmeldung für einen Hortplatz für Schülerinnen und Schüler der Grundschule „Ernst Beyer“ kann jederzeit erfolgen.
  • Zur Schulanmeldung in der Grundschule „Ernst Beyer“ können Eltern den Anspruch auf einen Hortplatz bekunden. Die Anmeldeunterlagen erhalten Sie dann zu den 0 – Elternabenden der Schule oder per Post.
  • Die Kündigungsfrist beträgt laut Vertrag einen vollen Monat und kann jederzeit im Schuljahr ausgesprochen werden. Mit Beendigung der Klasse 4 (Ende der Sommerferien) endet die Inanspruchnahme eines Hortplatzes durch eine Kündigung der Eltern.