Der Elternbeitrag im Schulhort beträgt gemäß §1 Abs. 4 SächsKitaG pro Monat
Neu ab 01.01.2022
a) bis 6 Stunden
für das 1. Kind 74,57 €; Alleinerziehende 67,11 €
2. Kind 44,74 €; Alleinerziehende 40,27 €
3. Kind 14,91 € ; Alleinerziehende 13,42 €
b) bis 5 Stunden
für das 1. Kind 62,14 €; Alleinerziehende 55,93 €
2. Kind 37,29 €; Alleinerziehende 33,56 €
3. Kind 12,43 €; Alleinerziehende 11,19 €
c) bis 4 Stunden
für das 1. Kind 49,71 €; Alleinerziehende 44,74 €
2. Kind 29,83 €; Alleinerziehende 26,85 €
3. Kind 9,94 €; Alleinerziehende 8,95 €
a) 1 Tag
für das 1. Kind 11,84 €; Alleinerziehende 10,66 €
2. Kind 7,10 €; Alleinerziehende 6,39 €
3. Kind 2,37 €; Alleinerziehende 2,13 €
b) 2 Tage
für das 1. Kind 23,68 €; Alleinerziehende 21,31 €
2. Kind 14,21 €; Alleinerziehende 12,79 €
3. Kind 4,74 €; Alleinerziehende 4,26 €
c) 3 Tage
für das 1. Kind 35,52 €; Alleinerziehende 31,97 €
2. Kind 21,31 €; Alleinerziehende 19,18 €
3. Kind 7,10 €; Alleinerziehende 6,39 €
Gemäß § 15 Abs. 1 SächsKitaG sind die Elternbeiträge unter Berücksichtigung
der Zahl der Kinder in einer Familie, die gleichzeitig eine Tageseinrichtung
besuchen, zu staffeln, was auch für die Alleinerziehenden gilt. Alleinerziehend
ist, wer allein für ein Kind zu sorgen hat oder tatsächlich sorgt. Demnach sind
Mütter und Väter allein erziehend, wenn sie so getrennt leben, dass nur ein
Elternteil die Personensorge tatsächlich wahrnehmen kann. Nicht allein
erziehend sind auch unverheiratete, in häuslicher Gemeinschaft lebende Eltern.